Kontakt zur Advokatur Dr. S. Schweizer
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Erbrecht
Einer betagten Damen wurde von
mehrerern Anwälten und Notaren geraten, ihr Ferienhaus an
die Schwägerin zu überschreiben. Tatsächlich gehört es
nach richtiger Auslegung des Testamentes alleine ihr. Der
von mir geführte Prozess hat sich für die überglückliche
Mandantin gelohnt! Es lohnt sich also, eine Zweitmeinung
einzuholen!