Erbrecht
Zur Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung nach einer Wohnungssanierung sind die wertvermehrenden Investitionen zum gleichen Satz zu verzinsen wie bei der Festlegung des erlaubten Nettoertrags (im Rahmen einer Überprüfung des Anfangsmietzinses). Erlaubt ist demnach ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent über-steigt, solange dieser 2 Prozent oder weniger beträgt.
Treffen sich zwei Anwälte: "Wie geht's?" Antwort:
"So lala, ich kann nicht klagen".
Treffen sich zwei Männer, der eine mit einer Krücke. Fragt der Andere: "Musst Du die Krücke noch lange benutzen?" Antwort: "Laut Arzt nicht, laut Anwalt schon".
"Warum haben Sie denn das Auto gestohlen?". "Ich musste dringend zur Arbeit, Herr Richter." "Ja, und warum haben Sie nicht einfach den Bus genommen?" "Weil mein Fahrausweis für Busse nicht gilt!"