Neue Urteile und Sonstiges
Strafrecht
Ob
als amtlicher Verteidiger oder als
Privatverteidiger setze ich mich voll für Sie ein:
Soeben erhielt ein junger Mann statt 3 Jahre Gefängnis unbedingt eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Die von mir empfohlene Verteidigungsstrategie hat sich in jeder Hinsicht gelohnt!
Soeben erhielt ein junger Mann statt 3 Jahre Gefängnis unbedingt eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Die von mir empfohlene Verteidigungsstrategie hat sich in jeder Hinsicht gelohnt!
Vor kurzem
erreichte ich als amtlicher Verteidiger
einen
Freispruch in den Hauptpunkten Betrug,
Veruntreuung und Urkundenfälschung. Der Inhaber
einer Reisebüro - GmbH wurde einzig wegen
Misswirtschaft und Vernachlässigung der
Buchhaltung zu einer bedingten Geldstrafe
verurteilt. Er ist die Gefahr der Landesverweisung
sowie zahlreiche Zivilforderungen los. Tipp:
Buchen
Sie bei unbeschränkt haftenden Einzel- oder
Kollektivfirmen!
Etwas
länger her ist ein bestrittener Mordfall: Nach
kritischer Auseinandersetzung mit dem
Todeszeitgutachten kam es zu einem Freispruch.
Anfangs
Jahr
erreichte ich als amtlicher Verteidiger einen
Freispruch wegen Körperverletzung. Der Klient ist
damit ruinöse Genugtuungs- und
Schadenersatzforderungen des "Opfers" auch auf dem
Zivilweg los. Seien Sie misstrauisch bei
Forderungen von Opferanwälten.
Ich kann Ihnen dabei helfen, unberechtigte
Forderungen abzuwehren.
Unlängst
erreichte
ich die Entlassung eines Mandanten aus
der Untersuchungshaft gegen - mittlerweilen
allerdings verfallene - Kaution
sowie einen Freispruch bezüglich
versuchter Tötung und Vergewaltigung. Gegen die
Ehefrau läuft ein Verfahren wegen falscher
Anschuldigung...
Nicht
nur das Opfer, sondern gleich dessen ganze Familie
wollte sich an einem Mandanten durch überrissene
Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen
bereichern. Die Zivilforderungen sind auf meinen
Antrag hin allesamt rechtskräftig abgewiesen
worden.
Private Parkbussen:
Warnung
vor
dem "Verein" noParking, dessen -
vereinsrechtlich ohnehin unzulässiges -
Geschäftsmodell das Eintreiben von
Umtriebsentschädigungen ist:
Unter
Vorbehalt spezialgesetzlicher
Zurechnungsregelungen (z.B. Art. 55, 101 OR)
haftet nur diejenige Person, welche die
fragliche Handlung auch begangen hat. Dies
gilt unabhängig davon, ob sich die
Umtriebsentschädigung auf ausservertragliches
oder vertragliches Haftpflichtrecht,
Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf andere
Rechtsgrundlagen stützt. Für die allenfalls
geschuldete Umtriebsentschädigung bei
Missachtung eines gerichtlichen Verbots
bedeutet dies, dass der Berechtigte die
Entschädigung nur vom eigentlichen
Falschparker verlangen kann, nicht aber vom
Halter des falsch geparkten Fahrzeugs.
Da nur Strafbehörden Bussen erlassen können, versuchen Firmen wie "Parkon", "Funkwacht" u.a. sich durch Eintreiben von "Umtriebsentschädigungen" zu bereichern. Bis zu Fr. 50.-- wird dies vom Bundesgericht toleriert, sofern ein gerichtliches Parkverbot besteht. Besteht kein solches, brauchen Sie nicht zu bezahlen. Massgeblich ist, wie das richterliche Verbot lautet. Verlangen Sie in jedem Fall Vorlage einer Vollmacht und fragen Sie mich.
Landesverweis
Auf
einen Landesverweis, kann nur verzichtet werden,
wenn das private Interesse am Verbleib in der
Schweiz überwiegt. Dabei sind u.a. die
Integration, die Respektierung der Rechtsordnung,
die Familienverhältnisse, die finanziellen
Verhältnisse, die Dauer der Anwesenheit in der
Schweiz, der Gesundheitszustand, die Möglichkeiten
der Wiedereingliederung im Herkunftsstaat sowie
die Aussichten auf soziale Wiedereingliederung des
Verurteilten zu berücksichtigen.
Das Freizügigkeitsabkommen mit
der EU steht dem Verweis nicht entgegen,
sofern die Gefahr besteht, dass ein Rückfall eine
schwere Verletzung hoher Rechtsgüter wie etwa der
körperlichen Unversehrtheit betrifft.
Untersuchungshaft
wegen
Wiederholungsgefahr
In
einem Urteil vom 29. Januar 2020 verlangt das
Bundesgericht, dass besonders schwere
Vermögensdelikte drohen, welche die Geschädigten
ähnlich treffen wie ein Gewaltdelikt. Andernfalls
liege keine erhebliche Sicherheitsgefährdung vor.

Corona
Testpflicht und Lohnfortzahlung
Mit
Urteil vom 12. Dezember 2022 (2C_886/2021) hat
das
Bundesgericht eine Beschwerde gegen
Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal abgelehnt. Der Eingriff in die
Grundrechte der betroffenen Personen ist aufgrund
der seinerzeitigen Situation als verhältnismässig zu betrachten. Dieser Entscheid für
das Tessin gilt für die ganze Schweiz.
Urteil
Bundesgericht vom 30.03.2023: Soweit der
Lohnausfall nicht durch eine
Kurzarbeitsentschädigung des Bundes gedeckt ist,
trifft den Arbeitgeber bei der behördlichen
Betriebsschliessung keine Pflicht zur
Lohnfortzahlung.

Strafrecht
Gemäss
Urteil vom 10. Januar 2023
(1B_614/2022, 1B_628/2022) besitzt
die Staatsanwaltschaft bei Entlassung aus
Untersuchungs- oder Sicherheitshaft
kein Beschwerde-recht mehr. Das Bundesgericht
- welches bisher von einer
Gesetzeslücke ausging - passt
seine Praxis dem gesetz-geberischen
Willen
an (Revision per 1.1.2024)...

Ausweisentzug bei Rechtsüberholen und zu schnellem Fahren
Mit
Urteil vom 3. November 2022 (1C_626/2021) hat das Bundesgericht seine strenge Praxis
beim
Führerausweis-entzug
wegen Rechtsüberholen aufgegeben:
Ausschwenken und Wiedereinbiegen hat nicht mehr
in jedem Fall einen Entzug des Führerausweises zur
Folge. Ausnahmen vom
Führerausweisentzug sind jedoch zurückhaltend
anzuwenden. Vorliegend erfolgte das
Manöver
am Tag, bei trockener Strasse, guten
Sichtverhältnissen und schwachem Verkehrs-aufkommen;
der
überholte Lenker musste zudem sein Fahrverhalten
nicht ändern. Der fehlbare Lenker
kam ausnahmsweise mit
einer blossen Ordnungsbusse
ohne Ausweisentzug davon.
Die Signalisation einer Höchstgeschwindigkeit ist gemäss Urteil vom Mai 2024 in jedem Fall zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, ob die entsprechende Signalisation rechtmässig publiziert wurde oder ob bei einer Missachtung andere Personen gefährdet würden. Der in einer Baustelle um 40 km/h zu schnell fahrende Automobilist verliert den Führerausweis.
Die Signalisation einer Höchstgeschwindigkeit ist gemäss Urteil vom Mai 2024 in jedem Fall zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, ob die entsprechende Signalisation rechtmässig publiziert wurde oder ob bei einer Missachtung andere Personen gefährdet würden. Der in einer Baustelle um 40 km/h zu schnell fahrende Automobilist verliert den Führerausweis.
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Gewaltdarstellungen in sozialen Medien
Es
ist
verboten, Ton- und Bildaufnahmen, die
grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und
Tiere zeigen und dabei die Würde des Menschen
verletzen, zu produzieren, sich zu beschaffen,
zu besitzen oder anderen zugänglich zu machen. Falls Sie
via E-Mail oder einen Messengerdienst Gewalt-darstellungen erhalten, sollten Sie sie weder
speichern
noch weiterschicken. Selbst der blosse Besitz genügt!
Löschen Sie diese
Inhalte auf dem Smartphone, dem Computer, in den
Chatverläufen und auch in Ihrer Cloud.
Bezug von Ergänzungsleistungen ist kein Widerrufsgrund für Niederlassungsbewilligung
2.2.2023: Die konkrete Gefahr der Sozialhilfeabhängigkeit muss beim Entscheid noch andauern. Vorliegend bezog der Ausländer jedoch neu eine AHV-Rente mit Ergänzungsleistungen. Letztere gelten nicht als Sozialhilfen.
Anmerkung: Der Entscheid weckt Bedenken in Fällen, wo sich Leute kurz vor der Pensionierung ihre Pensionskassenguthaben auszahlen und diese "verschwinden" lassen, nach der Pensonierung "mangels" Rente aber Ergänzungsleistungen beziehen... Der Gesetzgeber sollte diese Lücke schliessen.