Aktuelles und Wissenswertes
Klimakleber
In einem Urteil vom
30. März 2023 hält das Bundesgericht fest,
dass Klimaaktivisten sich nicht auf
achtenswerte Beweggründe berufen können:
Sobald gewalttätige Aktionen zu Sachbeschädigungen
oder zu einer Gefahr für die körperliche
Unversehrtheit Dritter führen, ist eine Strafmilderung
ausgeschlossen, ebenso schon bei Störung des Verkehrs
oder der öffentlichen Sicherheit. Der "ehrbare"
Charakter entfällt, wenn in einem demokratischen
Rechtsstaat Straftaten begangen werden. Auch die
Berufung auf zivilen Ungehorsam entfällt damit.
Familienrecht Unterhalt
Der
Unterhalt
für ein mündiges Kind
in Ausbildung geht
dem Unterhalt für den (Ex-) Ehegatten nicht vor. Daran
ändert das neue Unterhaltsrecht nichts.
In Abänderung einer alten
Praxis wird auch Frauen über 45 Jahren
eine Erwerbstätigkeit zugemutet, soweit eine solche
tatsächlich möglich ist. Die Befristung der
persönlichen Unterhaltsbeiträge ist daher neu die
Regel.
Urteil
Bundesgericht vom 14.06.2020: Können sich Eltern bei
gemeinsamer elterlicher Sorge nicht über die Impfung
der Kinder gegen Masern einigen, muss im Interesse des
Kindeswohls das Gericht oder die Kindesschutzbehörde entscheiden. Richtschnur für
den Entscheid ist dabei die Empfehlung des Bundesamtes
für Gesundheit zur Durchführung der Masernimpfung.
Gilt auch für Covid-19...
Endlich
geklärt ist, wie Alimente
zu berechnen
sind:
Künftig ist die Höhe aller Unterhaltsleistungen anhand der sogenannten zweistufigen Methode mit Überschussverteilung zu berechnen. Dabei wird zunächst das Gesamteinkommen der Eltern beziehungsweise der Ehegatten (gegebenenfalls auch der Kinder) ermittelt; anschliessend wird der Bedarf von allen Betroffenen festgelegt. Soweit die vorhandenen Mittel die (familienrechtlichen) Existenzminima übersteigen, ist der Überschuss nach der konkreten Situation ermessensweise zu verteilen. Bei ungenügenden Mitteln kommt an erster Stelle der Barunterhalt für die minderjährigen Kinder, anschliessend der Betreuungsunterhalt, sodann ein allfälliger ehelicher oder nachehelicher Unterhaltsanspruch eines Ehegatten und zuletzt der Unterhalt für volljährige Kinder.
Künftig ist die Höhe aller Unterhaltsleistungen anhand der sogenannten zweistufigen Methode mit Überschussverteilung zu berechnen. Dabei wird zunächst das Gesamteinkommen der Eltern beziehungsweise der Ehegatten (gegebenenfalls auch der Kinder) ermittelt; anschliessend wird der Bedarf von allen Betroffenen festgelegt. Soweit die vorhandenen Mittel die (familienrechtlichen) Existenzminima übersteigen, ist der Überschuss nach der konkreten Situation ermessensweise zu verteilen. Bei ungenügenden Mitteln kommt an erster Stelle der Barunterhalt für die minderjährigen Kinder, anschliessend der Betreuungsunterhalt, sodann ein allfälliger ehelicher oder nachehelicher Unterhaltsanspruch eines Ehegatten und zuletzt der Unterhalt für volljährige Kinder.
Unterhaltsbeiträge sind grundsätzlich monatlich und im
voraus zu bezahlen. Das Monatsende stellt den "Verfalltag"
dar. Mit dessen Ablauf kommt der Unterhaltspflichtige
ohne Mahnung in Verzug und hat er
die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 % zu bezahlen. Er
muss nicht jeden Monat betrieben werden.
Klienten mit
korrekt abgefassten Nebenfolgenvereinbarungen
(Scheidungskonventionen) werden in einer kurzen
Verhandlung bereits geschieden. Ich kann Ihnen mit
meiner langjährigen Erfahrung als Scheidungsanwalt
dabei helfen, schnell und günstig geschieden zu
werden.
Ein gemeinsames Sorgerecht kann nicht einfach mit der Behauptung gestörter Kommunikation aufgehoben werden, was das Bundesgericht unlängst einem glücklichen Klienten bestätigt hat.

Krankenkasse
Unter Fantasienamen wie "Gesundheitsvorsorge Schweiz", "Konsumentenzentrum"
oder "Forschungscenter Zürich" versuchen dubiose
Agenten, Leute mit Rabattversprechen o.ä. zum
Wechsel der Krankenkasse zu bewegen. Hände weg!
Solche Institutionen gibt es gar nicht. Vermittelt
werden teure Kassen, bei denen die Agenten hohe
Provisionen kassieren. Sollten Sie auf den Trick
hereingefallen sein, helfe ich Ihnen gerne.

Strassenverkehr
Das
Bundesgericht hat soeben die im Ausland umstrittene
Frage nach der Zulässigkeit von Beweis mittels privater
Dashcam bejaht.
Ausweisentzug / Verkehrsdelikt im Ausland
(22.08.2022):Nur
tatsächliche Ersttäter im Strassenverkehr können von der
Regelung profitieren, dass eine im Ausland verfügte
Dauer eines Führerausweisentzuges von den Schweizer
Behörden nicht überschritten werden darf.

Lohngleichheit
Es liegt
keine Lohndiskriminierung der als Frauenberuf geltenden
Funktion der Kindergartenlehrkräfte in Zürich vor. Es
bestehen keine Anhaltspunkte für eine
Schlechter-behandlung oder gar eine Diskriminierung
derselben gegenüber anderen, als männlich oder
geschlechtsneutral definierten Berufsgruppen. Die
Kantone besitzen einen Gestaltungsraum bei der
Lohneinreihung.
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Erfahrung
zählt - experience counts - expérience compte
experienţa
contează - esperienza conte

Schuldbetreibung und
Inkasso
In der
Schweiz können ab Verfalltag bzw. erster Mahnung 5
% Verzugszinsen
verlangt werden. Fremdwährungen sind bei Betreibung
zum Tageskurs umzurechnen. Massgebend ist der
jeweilige Verkaufskurs.
Sparen
Sie sich die Kosten für ein Inkassobüro,
die Sie in der Schweiz ohnehin nicht auf den Schuldner
abwälzen können: Nur Anwälten wird in
betreibungsrechtlichen Inzidenzstrei-tigkeiten eine
Parteientschädigung zugesprochen.
Hier finden
Sie Gratis - Vorlagen
für Betreibungen etc.:
Bezug von Ergänzungsleistungen ist kein Widerrufsgrund für Niederlassungsbewilligung
2.2.2023: Die konkrete Gefahr der Sozialhilfeabhängigkeit muss beim Entscheid noch andauern. Vorliegend bezog der Ausländer jedoch neu eine AHV-Rente mit Ergänzungsleistungen. Letztere gelten nicht als Sozialhilfen.
Anmerkung: Der Entscheid weckt Bedenken in Fällen, wo sich Leute kurz vor der Pensionierung ihre Pensionskassenguthaben auszahlen und "verschwinden" lassen und nach der Pensonierung Ergänzungsleistungen beziehen... Der Gesetzgeber sollte diese Lücke schliessen.
Unrechtmässiger Bezug von Sozialleistungen und Landesverweis
Unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe führt bei Deliktsbeträgen über Fr. 30'000.-- immer zu Landesverweis (dito bei Sozialhilfebetrug). Zwischen Fr. 3'000.-- und Fr. 30'000.-- ist aufgrund der konkreten Umstände zu entscheiden. Unter Fr. 3'000.-- liegt immer ein leichter Fall vor.