Advokatur Dr. Simon E. Schweizer

Direkt zum Seiteninhalt

Willkommen Bienvenu Benvenuti

Welcome Bine aţi venit!

Suchen Sie Lösungen für Aufgaben und Probleme rechtlicher Natur? Ihr Besuch auf meiner Website ist ein erster Schritt dazu. Meine Anwaltspraxis bietet Ihnen seit 1989 Gewähr für eine professionelle und diskrete Beratung sowie eine erfolgreiche Prozessführung. Ich stehe Ihnen auch als Zustelldomizil in der Schweiz zur Verfügung.

Ob Sie als Privatperson, als Unternehmung oder als öffentliche Institution an mich gelangen: Ich freue mich darauf, Ihre Fragen zu beantworten, Ihnen pragmatische, praxisorientierte und kostengünstige Vorschläge zu präsentieren und massgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Sei es beratend oder prozessierend - ich setze mich für Sie persönlich, effizient und engagiert ein.

Zu meinen Fachgebieten gehören:

- Straf- & Strafprozessrecht                                  - Haftpflichtrecht                                             - Schuldbetreibung und Inkasso
- Zivilprozessrecht                                                      - Forderungsprozesse                                   - Konsumentenschutz
- Scheidungs- und Erbrecht                                   - Versicherungsvertrag                                - Steuerrecht (insbes. Grundstückgewinn)
- Miet- & Arbeitsrecht                                              - Liegenschaftsverkauf                                 - Verwaltungsrecht

Erfahrung zählt - experience counts - expérience compte
experienţa contează - esperienza conte

Zur Person

Simon Schweizer wurde 1959 als Bürger von Oberdorf geboren. Seit seiner  Kindheit lebt er im oberen Baselbiet, wo er die Schulen besuchte. 1984 schloss er das Jurastudium in Basel mit dem Lizentiat und 1988 mit dem Doktorat über das Rechtsmittelsystem im Zivilprozess  ab. Das Anwaltspatent erwarb er 1989 und ist seither als selbständiger Advokat in Sissach tätig. Gleichzeitig war er während Jahren Gerichtsschreiber am Bezirks- und Polizeigericht in Waldenburg und beim Obergericht in Liestal. Er amtete u.a. auch als Aktuar in der Pachtrekurs- und Entschuldungskommission.

Dr. Simon Schweizer ist parteipolitisch ungebunden, verheiratet und Vater dreier Kinder. Während einiger Jahre war er Landrat im Kanton Baselland. Als Gründer und Präsident des Vereins "Mir Baselbieter" setzte er sich 2014 wie schon 1969 erfolgreich für die Unabhängigkeit und Selbständigkeit des Kantons Baselland ein. Er gründete 2022 den unabhängigen, am Wohl der Rechtssuchenden orientierten Anwaltsverein Schweiz AVS/AAS.

Mitgliedschaften:

                                                                                                                                                                                                 
   * Anwaltsverein Schweiz AVS/AAS                                                                        
   * Vertrauensanwalt Schweizerischer Beobachter, SMUV, VPOD                                                                                                                                                                                                                                                                                           

Sprachen:

 

   * Deutsch
   * Francais
   * English
   * Românește
   * Italiano

Veröffentlichungen:

 

   * Die Haftungsverhältnisse bei Strolchenfahrten nach altem und neuem Recht  Symbol PDF 
   * Die privatärztliche Tätigkeit des Spitalarztes und seine  Haftung gegenüber dem Patienten  Symbol PDF 
   * Das Rechtsmittelsystem im basellandschaftlichen Zivilprozessrecht
   * Zahlreiche Gutachten und Reglemente für Elementarschadenversicherungen
   * Diverse Gutachten, Reglemente und Entscheide für Gemeinden zu Enteignung, Wasser, Kanalisation, Antennen, Schulrecht
Dr. S. Schweizer
Dokumente und Links
Hier finden Sie nützliche, gratis herunterladbare Vorlagen sowie interessante Links:   Dokumente und Links >
Facebook und Ehrverletzung
Das Drücken des "Gefällt mir"- oder "Teilen"-Buttons für einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook kann eine tatbestandsmässige Handlung darstellen, wenn der Beitrag dadurch Dritten mitgeteilt wird.

Wer auf Facebook einen fremden, bereits veröffentlichten und ehrverletzenden Beitrag teilt, kann sich nicht auf das "Medienprivileg" berufen, wonach nur der Autor strafrechtlich belangt werden kann. Also seien Sie vorsichtig!

Mehr lesen:   Wissenswert >

Hier finden Sie eine Liste der für Sie zuständigen Gerichte in der Schweiz: Gerichte nach Kanton>
Dr. Simon E. Schweizer
Advokat / Rechtsanwalt
Hauptstrasse 40
CH - 4450 Sissach

Tel / Fax: +41 (0)61 543 42 41
E-Mail:         info@advokatur-schweizer.ch
Impressum und Datenschutz: Impressum
Zurück zum Seiteninhalt